Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Worms, auf der Horchheimer Straße, Ecke Liebigstraße, FR Stadtmitte wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 77 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Foto die Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Worms übersandt.

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