In 26419, Schortens, auf der Oldenburger Straße, Höhe Nr. 74 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES3.0  75 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Friesland übersandte Anhörungsbogen

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“