Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 19.05.2016 in Dresden, auf der Ullersdorfer Straße, in Höhe Nr. 29 , Ri Ullersdorfer Landstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 69 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 39 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage, Foto, Messgerät: Leivtec digital

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Dresden übersandt.

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