Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Südring i. H. Mittagleite HNr. 67, FR Bernsdorfer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM1 wurden 86 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Formular Anhörung

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