In Hamburg, auf der BAB 255, BAB 1, Ast 4, i. R. Süden  wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 65 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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