Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lauenburg, Büchener Weg, L 200, AB 160, km 4,400 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 69 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandt.

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