Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ostenholt, Ostenholz, Hauptstraße, Südlicher Ortsein/-ausgang, FR Bergen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 66 km/h durch Messung mit TraffiStar S350 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Zeugenfragebogen

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