Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwäbisch Hall, Stuttgarter Straße, Parkbucht, Ri. Gaildorfer Dreieck die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 69 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 19 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwäbisch Hall übersandte Formular Anhörung
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