Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77933, Lahr, auf der Goethestr. 8, Fahrtrichtung alte Bahnhofstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h durch Radarmessung mit speedophot RADAR digital mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Lahr übersandte Zeugenfragebogen

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