Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79211, Denzlingen, Vörstetter Straße, Abzw. Marie-Curie / Otto-Han-Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 84 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 34 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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