Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Darmstadt, auf der Parkstraße, Höhe Heiligenteich, Rtg. Theodor-Heuss-Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 60 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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