Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Darmstadt-Wixhausen, auf der Frankfurter Landstraße, Ecke Messeler-Park-Straße, Rtg. Darmstadt-Arheilgen mit 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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