Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Eisenach, Stockhausen 884, Nessetalstraße, FR Großenlupnitz, BAB4 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 52 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Anhörung / Fahrerfeststellung wurde von Bußgeldstelle Eisenach übersandt.

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