Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee im Überblick
An der Messstelle Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei in Hamburg sind bei der Blitzerkanzlei seit 2019 15 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hamburg.
- Überwachung
- Rotlicht
- Ort
- Hamburg
- Messgeräte
- Lasermessung (Gerät nicht benannt), Rotlichtüberwachung
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Hamburg
- Dokumentierte Fälle
- 15 (seit 2019)
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
- Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee
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Mai 2024
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
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März 2024
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee/Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
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November 2023
Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
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Oktober 2023
Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg begangen, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
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April 2023
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee/Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
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Juli 2022
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee/Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
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August 2021
Bußgeldbescheid wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee/Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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August 2021
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee/Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Juni 2021
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Juni 2021
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Mai 2020
Rotlichtverstoß in Hamburg, Jenfelder Allee Kreuzung Rodigallee, FR Billstedt hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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März 2020
Bußgeldbescheid wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht in Hamburg erlassen, Bußgeldstelle Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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November 2019
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Oktober 2019
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee, FR Billstedt bei Rotlicht in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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Februar 2019
In Hamburg, auf der Jenfelder Allee bei Rotlicht über Kreuzung Rodigallee, in Richtung Billstedt gefahren, Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Bußgeld am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee
Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.
Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde | 90 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Messtechnik am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee
Lasermessung (Gerät nicht benannt)
Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee wird per Lasermessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 12 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
- Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lasermessung
Rotlichtüberwachung
Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 3 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
- Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
- Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hamburg. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee
Ich wurde am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lasermessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Jenfelder Allee / Rodigallee ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Weitere Blitzer in Hamburg
- 60 Hamburg, BAB 7, km 149+220, FR Stellingen
- 60 Hamburg, auf der BAB 7, km 152,22, OT 215, i. R. Süden
- 30 Hamburg, Stresemannstraße 70, stadteinwärts
- 30 Hamburg, Stresemannstraße 147, stadtauswärts
- 50 Hamburg, Finkenwerder Straße/ Vollhöfner Weiden
- Hamburg, BAB 7, Höhe Ausfahrt Volkspark, i. R. Hannover
- 80 Hamburg, BAB 1, km 141, Kreuz Ost, i.R. Süden
- 50 Hamburg, Jenfelder Allee / Rodigallee FR Billstedt