Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Horba. a. N., auf der Stuttgarter Straße, FR Stadtmitte um 25 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 55 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Horb übersandte Vordruck Anhörung

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