Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Koblenz, Koblenz, auf der Mayener Straße, FR Trierer Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 77 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Koblenz übersandte Vordruck Anhörung

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