Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 17.06.2016 in Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, auf der Große Diesdorfer Straße 104, Ri. Beimsstraße mit 9 km/h, bei zulässigen 59 km/h festgestellt. Die Radarmessung dokumentierte mit Beweisfoto 59 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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