Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mainz, B 40, Gem. Mainz, FR Mainz Innenstadt um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto. Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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