Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Neumünster, auf der Ehrendorfer Straße 169. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto  57 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neumünster übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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