Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart – Nord, Robert-Mayer-Straße 57, FR Birkenwaldstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 40 km/h, 61 km/h mit Messung mit TraffiStar S 350 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung

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