Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 01.02.2016 in Trier, Stadt Trier, Luxemburger Straße um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Dokumentiert wurden 61 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed. Es wurden 25,00 € Verwarnungsgeld erhoben.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Trier
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