Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 58802 Balve – Langenholthausen, auf der Sunderner Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandt.

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