In 69115 Heidelberg, Langer Anger 33, West -Ost wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 05.02.2016 um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät LEIVTEC XV3 ergab 48 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Aktenführende Dienststelle : Bußgeldstelle Heidelberg,

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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