In 69488, Birkenau, OT Löhrbach, Absteinacher Straße, L 3408, Höhe Feuerwehr, FR Birkenau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 80 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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