In 88074, Kehlen, auf der Sammletshofer Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Bild ergab 37 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Mit Verwarnung 15,00 € Verwarnungsgeld erhoben
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis
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