In Bonn, Röttgener Straße, Höhe Hausnummer 183 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 26.08.2015 um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 53 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto, Messgerät ES3.0. Bußgeld: 80,00 €

Aktenführende Dienststelle:Bußgeldstelle Bonn

Verletzte Vorschriften :  § 19 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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