In Brandenburg an der Havel, auf der Upstallerstraße, Höhe Nr.16, in FR Brielower Landstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 97 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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