In Dresden, auf der Hamburger Straße, vor Haus.-Nr. 15, aus Richtung Bremer Straße, in Ri. Waltherstr. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffStar S 350 digital mit Frontfoto ergab 63 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verwarnungsgeld: 25,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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