In Liebenau, auf der Bernbrucher Straße, Einf. Kurzer Weg, FR Bernbruch wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Stativanlage S 350/M mit Foto ergab 57 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Bautzen übersandte Anhörung

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