In Saarbrücken-Malstatt, Lebacher Straße, FR Cottbuser Platz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 49 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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