Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Merseburg, Stadt Merseburg, Sixtistr. 2-8, Ri. Brühl
um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit Frontfoto ergab 49 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

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