In Weinböhla, Auerweg, i.H. Nr. 11b, Ri. Köhlerstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 ergab 53 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Meißen übersandte Formular Anhörung

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