Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Marienberger Str., Richtung Bodenbacher Straße, Höhe Behindertenwohnheim begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5 digital und Frontfoto 53 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Vordruck Zeugenanhörung
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