Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, Klein-Eiler, von Lichtmast Nummer 27 bis Einmündung Anhalter Straße, Fahrtrichtung stadtauswärts um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messgerät Speedophot.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Düsseldorf übersandte Vordruck Anhörung
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