Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der Holstenstraße, Höhe Nr. 30 i. R. Reeperbahn um 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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