Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 03.09.2015 in Köln, Altstadt/Nord, Leystapel, Laterne 8, Fahrtrichtung Konrad-Adenauer-Ufer in um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Radarmessung 76 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Köln 

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