eschwindigkeitgWegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 22.02.2016 in Königswinter, Hauptstraße, FR Königswinter um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel:Lasermessung mit Rigl LR 90-235/P, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis

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