Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 10.12.2015 wurde die Geschwindigkeitsübertretung  mit 12 km/h, bei erlaubten 30 km/h in Kürten, Kölner Straße, Fahrtrichtung Herweg begangen. Festgestellt wurden  42 km/h mit Einseitensensor, Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

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