Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 88079, Kreßbronn, auf der Friedrichshafener Straße um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Erhebung von 25,00 €Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV 3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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