Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Baienfurt, Alte Poststraße, Ortsdurchfahrt, aus Richtung Niederbieger Straße um 12 km/h, bei zulässigen 20 km/h wurde Zahlungsangebot über 35,00 € Verwarnungsgeld übersandt. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV3, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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