Am 01.12.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Detmold, Heidenoldendorf, L 758, Bielefelder Straße, ggb. Hs.Nr. 313, aus FR Detmold
um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: SpeedoPhot digital, Fronkamera 61 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Lippe

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