Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.10.2015 in Winnenden, Marbacher Straße, FR Affalterbach um 47 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax Speedophot 97 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, §4  Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Winnenden

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