Am 25.04.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 39590, Tangermünde, Lüderitzer Straße, Höhe 20-23
um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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