Zulässige Höchstgeschwindigkeit wurden missachtet. Am 09.02.2016 wurde in 93133, Burglegenfeld/Dietldorf, St 2165, Ortsdurchfahahrt, Höhe Abzweig Burglegenfeld die Geschwindigkeitsüberschreitung um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 58 km/h. Ein Verwarnungseld von 15,00 € wurde angeboten

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Zweckverband Südostbayern

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