Am 25.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aachen, Hohenstaufenallee/Klemensstraße, Richtung Innenstadt um 8 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: Traffiphot-stationär,  58 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Aachen

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