Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hannover, auf der Vahrenwalder Straße, Höhe Nr. 288, FR stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic und Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandt.

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