Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gardelegen, Hansestadt Gardelegen, auf der Schillerstraße, auf Höhe Parkplatz, Ri. Rudolf-Breitscheid-Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 61 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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