Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 74366, Kirchheim, auf der Hohensteiner Straße, i.H. Gemeindehalle, ortsauswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit stat. Anlage TPH-S, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandt.

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