Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Grunow, auf der B 246, NAB 60, im Bereich von km 1,0, FR Beeskow ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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