Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 31609, Balge, auf der L 351, Balger Straße, im Abschnitt 80, ca. Station 530, Rtg. Sebbenhausen / Hoya die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 75 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandte Zeugenfragebogen

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